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Datenschutzbeauftragte
Der Datenschutzbeauftragte schützt Ihre Unternehemensdaten vor Verlust? Sie speichern keine Daten auf Datenträgern und deshalb benötigen Sie keinen Datenschutzbeauftragten? Falsch, denn beide Fragen dürfen nicht mit ja beantwortet werden.

Der Datenschutz ist in der BR Deutschland gesetzlich geregelt. Geschützt werden die Personen, auf die sich die Daten beziehen. Auch wenn Daten nur in Papierformularen eingetragen sind, wenn diese Daten sich auf Personen beziehen und wenn mindestens zehn (zwanzig, wenn die Daten nicht elektronisch erhoben werden) Mitarbeiter diese Daten erheben und oder verarbeiten, dann muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt sein. Allein die Nichtbestellung oder nicht rechtzeitige Bestellung steht unter Strafe. Beispiel: besteht die Vertriebsabteilung, die Lohnbuchhaltung oder die EDV-Abteilung bereits aus zehn Mitarbeitern und werden die Daten in PCs gespeichert, ist also ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen. Die Pflicht zur Bestellung kann sich aber auch aus anderen/weiteren Umständen ableiten.

Der Datenschutzbeauftragte kann ein Mitarbeiter Ihres Unternehmens sein. Er muß fachlich kompetent, persönlich zuverlässig sein und darf nicht dem Betriebsrat angehören. Diesem sogenannten internen Datenschutzbeauftragten (iDSB) muß ausreichend Raum, Zeit und Material für seine Tätigkeit gegeben sein, er muß Zugriff haben auf verschiedene unternehmensinterne Prozesse und er muß auf Kosten des Unternehmens Fortbildungsmaßnahmen besuchen. Der Zeit- und Kostenaufwand ist nicht einfach zu schätzen und der Mitarbeiter kann während seiner Tätigkeit als iDSB nicht seiner ursprünglichen Tätigkeit nachgehen.

Effektiver ist der Einsatz eines externen Datenschutzbeauftragten (eDSB).

Der eDSB
Ein Mitarbeiter der IBS kann Ihrem Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter dienen, ein interner Datenschutzbeauftragter wird dann nicht mehr benötigt.

Ihre wesentlichen Vorteile im Überblick:
hohe Fachkompetenz in allen notwendigen Bereichen (Gesetzestexte, betriebliche Organisationsstrukturen und Abläufe, etc.)
kurzfristig verfügbar und schnell einsetzbar
nicht betriebsblind und hat eine unvoreingenommene, neutrale Sichtweise
direkt der Geschäftsleitung unterstellt
beratend und empfehlend für die Geschäftsleitung tätig
aufgrund seiner Neutralität eine höhere Akzeptanz bei den Mitarbeitern
keine Bindung zum Betriebsrat
keine Personalbindung
nur geringe kalkulierbare Kosten

 
 
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